Parken in engen Straßen

In den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass Fahrzeuge in engen Straßen geparkt und dadurch die Durchfahrt für breite Fahrzeuge (Müllwagen, Möbelwagen, Rettungswagen und Feuerwehrfahrzeuge) schwierig bis unmöglich gemacht haben.

Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, dass das Parken gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gesetzlich verboten ist, wenn neben dem parkenden Fahrzeug eine Restfahrbahnbreite von weniger als 3,05 m verbleibt. In solchen Fällen werden gebührenpflichtige Verwarnungen von bis zu 25,- € erteilt. Liegt die Restbreite unter 2,60 m, beträgt das Verwarngeld 40,- € und es wird zusätzlich ein Punkt in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Bei Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer können die parkenden Fahrzeuge sofort abgeschleppt werden.

Die Freiwillige Feuerwehr Niederkassel wird künftig verstärkt Kontrollfahrten mit ihren Einsatzfahrzeugen in den Abend- und Nachtstunden durchführen.

Quelle: Homepage Stadt Niederkassel