Rauchmelder retten Leben

Brandrauch kann sich schnell und unbemerkt ausbreiten. Rauchmelder warnen frühzeitig und verschaffen Ihnen wertvolle Zeit, das Gebäude zu verlassen und die Feuerwehr zu alarmieren.

KURZANTWORT 

In Wohnungen in Nordrhein-Westfalen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Wo Rauchmelder angebracht werden müssen

Bringen Sie Rauchmelder nach Herstellerangaben an der Decke an. Erforderlich sind sie in Schlafräumen, Kinderzimmern und den Fluren, die als Rettungsweg dienen. Weitere Melder können abhängig von Grundriss, Nutzung und Gebäude sinnvoll sein.

Rauchmelder regelmäßig prüfen

Prüfen Sie die Funktion in den vom Hersteller angegebenen Abständen mit der Testtaste.
Halten Sie Raucheintrittsöffnungen frei von Staub, Farbe und Abdeckungen.
Beachten Sie Batteriewarnungen, Herstellerangaben und das angegebene Austauschdatum des Geräts.
Dokumentieren Sie die Prüfung, wenn dies für Miet- oder Gemeinschaftsbereiche vereinbart ist.

Wenn der Rauchmelder Alarm gibt

Warnen Sie andere Personen und helfen Sie Kindern oder Menschen mit Unterstützungsbedarf, ohne sich selbst zu gefährden.
Verlassen Sie das Gebäude über den sicheren Rettungsweg. Benutzen Sie keinen Aufzug.
Schließen Sie Türen hinter sich, wenn dies ohne Verzögerung möglich ist. Schließen Sie die Tür zum Brandraum, aber nicht ab.
Wählen Sie draußen 112. Gehen Sie nicht zurück in das Gebäude.

RECHTLICHER HINWEIS

Die Betriebsbereitschaft stellt grundsätzlich die unmittelbar besitzende Person sicher, sofern die Eigentümerin oder der Eigentümer diese Verpflichtung nicht selbst übernimmt. Beachten Sie Ihre konkrete mietrechtliche Regelung.

PRÜFHINWEIS 

Alle Sicherheitstexte werden regelmäßig fachlich geprüft. Stand: August 2026.

Quelle: Bauordnung Nordrhein-Westfalen, § 47 Absatz 2.