Rettungswege freihalten und richtig parken
Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind deutlich größer als Pkw. In engen Straßen, Kurven und Zufahrten benötigen sie ausreichend Platz, um schnell und sicher zum Einsatzort zu gelangen.
KURZANTWORT
Halten Sie enge und unübersichtliche Straßenstellen, Kurven, Kreuzungsbereiche, Grundstückszufahrten und gekennzeichnete Feuerwehrflächen frei. Denken Sie nicht nur an die Durchfahrt, sondern auch an den Raum zum Abbiegen und Aufstellen.
Vor dem Abstellen kurz prüfen
Wo Halten und Parken besonders problematisch ist
Nach § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung ist das Halten unter anderem an engen und unübersichtlichen Straßenstellen sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig. Auf schmalen Fahrbahnen darf außerdem eine Grundstückszufahrt nicht durch Parken auf der gegenüberliegenden Seite blockiert werden.
Eine normale Parkbehinderung melden
Der Notruf 112 ist nicht für allgemeine Parkbeschwerden bestimmt. Wenden Sie sich bei nicht akuten Behinderungen an das Ordnungsamt der Stadt Niederkassel. Wenn eine akute Rettungsmaßnahme verhindert wird oder Menschen unmittelbar gefährdet sind, wählen Sie 112.
HINWEIS
Entfernen Sie ein falsch geparktes Fahrzeug sofort, wenn Einsatzkräfte Sie dazu auffordern. Behindern Sie niemals eine laufende Einsatzstelle.
PRÜFHINWEIS
Fachlich geprüft am 25.08.2026 durch [Funktion].
Grundlagen: Straßenverkehrs-Ordnung § 12 und Bauordnung Nordrhein-Westfalen § 5.