Rettungswege freihalten und richtig parken

Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind deutlich größer als Pkw. In engen Straßen, Kurven und Zufahrten benötigen sie ausreichend Platz, um schnell und sicher zum Einsatzort zu gelangen.

KURZANTWORT 

Halten Sie enge und unübersichtliche Straßenstellen, Kurven, Kreuzungsbereiche, Grundstückszufahrten und gekennzeichnete Feuerwehrflächen frei. Denken Sie nicht nur an die Durchfahrt, sondern auch an den Raum zum Abbiegen und Aufstellen.

Vor dem Abstellen kurz prüfen

Kann ein großes Einsatzfahrzeug die Stelle ohne Rangieren passieren?
Bleiben Kurven, Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich und befahrbar?
Sind Grundstückszufahrten, Hydranten, Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen frei?
Können Drehleiter und Rettungsfahrzeuge den Bereich erreichen und sicher arbeiten?

Wo Halten und Parken besonders problematisch ist

Nach § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung ist das Halten unter anderem an engen und unübersichtlichen Straßenstellen sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig. Auf schmalen Fahrbahnen darf außerdem eine Grundstückszufahrt nicht durch Parken auf der gegenüberliegenden Seite blockiert werden.

Eine normale Parkbehinderung melden

Der Notruf 112 ist nicht für allgemeine Parkbeschwerden bestimmt. Wenden Sie sich bei nicht akuten Behinderungen an das Ordnungsamt der Stadt Niederkassel. Wenn eine akute Rettungsmaßnahme verhindert wird oder Menschen unmittelbar gefährdet sind, wählen Sie 112.

HINWEIS

Entfernen Sie ein falsch geparktes Fahrzeug sofort, wenn Einsatzkräfte Sie dazu auffordern. Behindern Sie niemals eine laufende Einsatzstelle.

PRÜFHINWEIS 

Fachlich geprüft am 25.08.2026 durch [Funktion].

Grundlagen: Straßenverkehrs-Ordnung § 12 und Bauordnung Nordrhein-Westfalen § 5.